de.express Dresden Zum Portal
de.expressDresdenImmobilienmakler
Immobilienmakler

Immobilie verkaufen in Dresden: Ablauf und Unterlagen

Zwei Fragen sollten Sie in Dresden beantworten können, bevor Sie das erste Foto machen: Liegt die Immobilie in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet der Elbe, und steht sie unter Denkmalschutz? Beides ist offenbarungsrelevant, beides beeinflusst die Entscheidung des Käufers und seiner Bank. Der übrige Ablauf ist der bundesweit übliche: Unterlagen, Wertermittlung, Vermarktung, notarieller Kaufvertrag, Grundbucheintrag.

Elbe, Überschwemmungsgebiet und Versicherbarkeit

Die Elbe prägt Dresden, und die Hochwasser-Thematik gehört zum Wissensbestand der Stadt. Für Sie als Verkäufer heißt das nicht, dass Sie ein Risiko einschätzen müssten — sondern dass Sie einen Sachstand klären. Überschwemmungsgebiete werden behördlich ausgewiesen; ob ein Grundstück in einem solchen Gebiet liegt, ist eine feststellbare Tatsache und keine Meinung. Fragen Sie den Status ab, bevor Sie inserieren.

Warum das früh wichtig ist: Die Lage kann Auswirkungen darauf haben, was am Gebäude baulich zulässig ist, und sie ist für den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden relevant. Käufer klären das mit ihrem Versicherer, ihre Bank fragt danach. Wenn Sie den Punkt selbst ansprechen und den behördlichen Sachstand dazulegen, führen Sie das Gespräch. Wenn nicht, führt es jemand anderes.

Hat Ihr Haus in der Vergangenheit einen Wasserschaden erlitten, den Sie kennen, gehört er offengelegt — mit den Belegen der Instandsetzung. Was Sie nicht wissen, müssen Sie nicht erfinden. Was Sie wissen, dürfen Sie nicht zurückhalten.

Denkmalschutz: erst der Eintrag, dann das Exposé

Dresden ist eine Stadt mit barocker Bausubstanz und entsprechend viel geschütztem Bestand. Ob Ihre Immobilie darunterfällt, entscheidet der Eintrag in der Denkmalliste oder die Lage in einem geschützten Bereich — nicht das Alter und nicht die Fassade. Klären Sie den Status bei der zuständigen Stelle.

Für den Käufer ist die Auskunft doppelt relevant. Sie bindet ihn bei Veränderungen an Genehmigungen, etwa bei Fenstern, Dach, Fassade oder Anbauten. Und sie kann steuerliche Aspekte haben, die er mit seinem Steuerberater bespricht — nicht mit Ihnen und nicht mit dem Exposé. Beschreiben Sie den Status also korrekt und überlassen Sie die Folgerungen den Fachleuten. Liegen Ihnen frühere denkmalschutzrechtliche Genehmigungen vor, legen Sie sie in die Mappe; sie zeigen, dass am Haus sauber gearbeitet wurde.

Die Mappe

Unabhängig von diesen beiden Sonderfragen gilt die übliche Zusammenstellung. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt Eigentümer und Lasten — Dienstbarkeiten in Abteilung II, Grundschulden in Abteilung III. Eine noch valutierende Grundschuld klären Sie vorab mit Ihrer Bank. Vom Katasteramt kommt die Flurkarte, aus der Bauakte Grundrisse, Baubeschreibung und Baugenehmigung; prüfen Sie dabei, ob alle späteren Anbauten genehmigt sind. Hinzu kommen die Wohnflächenberechnung, die Belege zu Modernisierungen und der Energieausweis, der beim Inserieren vorliegen muss. Bei einer Eigentumswohnung ergänzen Teilungserklärung, Versammlungsprotokolle, Hausgeldabrechnung und der Stand der Erhaltungsrücklage die Mappe. An Elbhängen kommt wie bei jeder Hanglage die Frage nach Stützmauern und Entwässerung dazu.

Wert und Abwicklung

Der Preis wird hergeleitet: Der Gutachterausschuss der Stadt führt die Kaufpreissammlung und veröffentlicht Bodenrichtwerte, eine Bewertung durch Makler oder Sachverständigen ordnet Zustand, Baujahr und Ausstattung ein. Aussagen über Marktentwicklungen gehören nicht dazu — sie sind nicht belegbar und nicht nötig.

Bei geschützter Bausubstanz stößt eine reine Schemabewertung an Grenzen. Denkmaleigenschaft wirkt in beide Richtungen: Sie bindet den Eigentümer an Auflagen und macht das Objekt zugleich für einen bestimmten Käuferkreis interessant. Welche Seite überwiegt, lässt sich nicht pauschal sagen — hier ist ein Sachverständiger, der solche Objekte kennt, das bessere Werkzeug als jeder Onlinerechner.

Danach: Exposé, Besichtigungen, Verhandlung, Bonitäts- und Finanzierungsnachweis, Kaufvertragsentwurf, Beurkundung beim Notar mit vorheriger Lesefrist, Auflassungsvormerkung, Zahlung, Umschreibung. Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch und wird meist vom Käufer getragen. Bei der Maklerprovision ist die Höhe Verhandlungssache, und getragen wird sie in der Regel von beiden Seiten. Ob eine Spekulationsfrist Sie betrifft, hängt von Haltedauer und Nutzung ab und ist eine Frage an den Steuerberater.

Fazit

In Dresden lohnt es sich, mit den beiden lagebedingten Fragen zu beginnen — Überschwemmungsgebiet und Denkmalschutz —, weil beide behördlich feststellbar sind und beide der Käufer ohnehin stellt. Danach ist der Rest Routine: vollständige Mappe, hergeleiteter Preis, sauberer Notarweg.

← Alle Beiträge aus Dresden